Basel II

Basel II

Basel II umfasst die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in einem seit 1988 dauernden Prozess vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß der EU-Richtlinie 2006/49/EG ab dem 1. Jänner 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet werden.

Die Offenlegungspflichten im Rahmen von Basel II werden von der Erste Group mit der Veröffentlichung der qualitativen und quantitativen Angaben seit dem 1. Jänner 2007 erfüllt.

 

Offenlegung

Entstehung und Umsetzung von Basel II

Im Jahr 1988 wurde vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ein Regelwerk von Eigenmittelvorschriften (Basel I) zur Begrenzung von Geschäftsrisiken der Banken und zur Stärkung des Finanzsystems erlassen. Um den laufenden Entwicklungen im Bankensektor Rechnung zu tragen, wurden diese Regelungen überarbeitet und im Juni 2004 der sogenannte Basel II-Akkord veröffentlicht. In weiterer Folge wurde innerhalb der Europäischen Union ein Richtlinientext mit dem Ziel der Erhöhung der Stabilität des internationalen Finanzsystems durch risikoabhängige Eigenkapitalunterlegung bei Krediten, die Berücksichtigung von operationellen Risiken, die Stärkung der Rolle der Finanzmarktaufsicht und erhöhte Markttransparenz, erlassen.

Dieses aus 3 Säulen bestehende Werk zielt auf eine risikosensitivere Eigenmittel-unterlegung (Säule 1 - Mindestkapitalanforderungen), eine genauere Erfassung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken (Säule 2 - Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess) und eine erhöhten Markttransparenz (Säule 3 - Marktdisziplin) ab.

Die Europäische Kommission hat im Juni  2006 die beiden EU-Richtlinien (RL 2006/48/EG, RL 2006/49/EG), welche die neuen Eigenmittelbestimmungen in Europäisches Recht umsetzen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach Umsetzung in die bankaufsichtliche Gesetzgebung der Mitgliedstaaten finden diese Bestimmungen EU-weit erstmals 2007 Anwendung. 

In Österreich erfolgte die Umsetzung von Basel II durch eine BWG-Novelle und zwei korrespondierende  Verordnungen der FMA  (Solvabilitätsverordnung, Offenlegungsver-ordnung). Die Änderungen des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) sowie weiterer Aufsichtsgesetze, welche die neuen Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen umsetzen, wurden im Bundesgesetzblatt (unter BGBl. l.Nr. 141/2006) kundgemacht. Sie traten überwiegend mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

 

Die drei Säulen von Basel II

Das aus 3 sich ergänzenden Säulen bestehende Regelwerk von Basel II zielt auf eine risikosensitivere Eigenmittelunterlegung (Säule 1 - Mindestkapitalanforder- ungen), eine genauere Erfassung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken (Säule 2 - Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess) und eine erhöhte Markttransparenz (Säule 3 - Marktdisziplin) ab.

Säule 1 - Mindestkapitalanforderungen: Ziel der ersten Säule ist die genauere und angemessenere Berücksichtigung der Risiken einer Bank bei der Bemessung der Eigenkapitalausstattung unter Heranziehung von Kreditausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationalen Risiken.

Säule 2 - Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess: Die Säule 2 stellt an die Banken die Anforderung, über ein Verfahren zur Beurteilung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zum Risikoprofil sowie über eine Strategie für den Erhalt des Eigenkapitalniveaus (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) zu verfügen. Verglichen mit der regulatorischen Eigenkapital- unterlegung in Säule 1, zielt die Säule 2 auf die ökonomische, interne Sichtweise ab. Andererseits stellt die Säule 2 darüber hinaus an die Aufsicht die Anforderung, alle Banken einem Evaluierungsprozess zu unterziehen. Auf Basis dieses Prozesses sind gegebenenfalls Aufsichtsmaßnahmen erforderlich.

Säule 3 - Marktdisziplin: Ziel der dritten Säule ist es, in Ergänzung zu Mindestkapitalanforderungen (Säule 1) und aufsichtlichen Überprüfungsverfahren (Säule 2), die Markttransparenz durch Offenlegungspflichten zu verstärken, die es den Marktteilnehmern ermöglichen, Kerninformationen über den Anwendungs- bereich, das Eigenkapital, die Risikopositionen, die Risikomessverfahren und - daraus abgeleitet - die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung einer Bank auswerten zu können.