Das aus 3 sich ergänzenden Säulen bestehende Regelwerk von Basel II zielt auf eine risikosensitivere Eigenmittelunterlegung (Säule 1 - Mindestkapitalanforder- ungen), eine genauere Erfassung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken (Säule 2 - Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess) und eine erhöhte Markttransparenz (Säule 3 - Marktdisziplin) ab.
Säule 1 - Mindestkapitalanforderungen: Ziel der ersten Säule ist die genauere und angemessenere Berücksichtigung der Risiken einer Bank bei der Bemessung der Eigenkapitalausstattung unter Heranziehung von Kreditausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationalen Risiken.
Säule 2 - Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess: Die Säule 2 stellt an die Banken die Anforderung, über ein Verfahren zur Beurteilung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zum Risikoprofil sowie über eine Strategie für den Erhalt des Eigenkapitalniveaus (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) zu verfügen. Verglichen mit der regulatorischen Eigenkapital- unterlegung in Säule 1, zielt die Säule 2 auf die ökonomische, interne Sichtweise ab. Andererseits stellt die Säule 2 darüber hinaus an die Aufsicht die Anforderung, alle Banken einem Evaluierungsprozess zu unterziehen. Auf Basis dieses Prozesses sind gegebenenfalls Aufsichtsmaßnahmen erforderlich.
Säule 3 - Marktdisziplin: Ziel der dritten Säule ist es, in Ergänzung zu Mindestkapitalanforderungen (Säule 1) und aufsichtlichen Überprüfungsverfahren (Säule 2), die Markttransparenz durch Offenlegungspflichten zu verstärken, die es den Marktteilnehmern ermöglichen, Kerninformationen über den Anwendungs- bereich, das Eigenkapital, die Risikopositionen, die Risikomessverfahren und - daraus abgeleitet - die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung einer Bank auswerten zu können.