

Akkreditiv
Das Akkreditiv ist ein wichtiges Zahlungs- und Absicherungsinstrument im Auslandsgeschäft.
Das Akkreditiv ist weltweit ein unverzichtbares Zahlungsinstrument mit Finanzierungsoptionen, um sich gegen Risiken im Auslandsgeschäft absichern zu können. Sind alle Akkreditivbedingungen erfüllt, verpflichtet sich die Bank zur Zahlung des vereinbarten Betrags an den Akkreditivbegünstigten.
Besonders Auslandsgeschäfte sind für Exporteur:innen und Importeur:innen mit zahlreichen Risiken verbunden. Für Exporteur:innen besteht ein Zahlungsausfallsrisiko von Seiten des Kunden oder der Kundin. Der Importeur oder die Importeurin hingegen trägt das Risiko, dass er die bezahlte Ware nicht erhält. Hier kommen Akkreditive ins Spiel.
Ablauf

Merkmale:
- Abstraktes und unwiderrufliches Zahlungsversprechen
- Zahlung durch die Bank erfolgt bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente
- Finanzierungsoptionen
- Unterliegen den international gültigen Richtlinien ERA 600
Ihre Vorteile:
- Exporteur:in: Bank zahlt unabhängig von der Zahlungswilligkeit des Käufers oder der Käuferin
- Importeur:in: Bezahlt erst, wenn die vereinbarten Dokumente akkreditivkonform präsentiert wurden
- Händler:in: Können Akkreditive als Basis zur Finanzierung ihres Wareneinkaufs verwenden
Akkreditivarten
Bestätigtes Akkreditiv
Dokumentenakkreditive erfolgen in der Regel unbestätigt, können aber auch bestätigt erfolgen. Die Erste Group übernimmt dabei das Zahlungsausfallsrisiko der akkreditiveröffnenden Bank. Dadurch kann sich der Exporteur oder die Exporteurin zusätzlich gegen wirtschaftliche und politische Risiken der akkreditiveröffnenden Bank absichern.
Bei Fragen zu Quotierungen für Bestätigungen von Akkreditiven kontaktieren Sie uns bitte unter TFSales1608@erstegroup.com.
Akkreditivforfait
Akkreditiverlöse, die später fällig werden, kann die Erste Group vorab auszahlen. Dafür muss der oder die Begünstigte die Forderung an die Erste Group verkaufen. Vorher müssen alle notwendigen Akkreditiv-Dokumente akzeptiert sein. Das Akkreditivforfait sorgt für schnelle Liquidität und weniger Risiko.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter TFSales1608@erstegroup.com.
Akkreditivübertragung
Der oder die im Akkreditiv begünstigte Exporteur oder Exporteurin (z.B. Händler:in) kann das Akkreditiv unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise an seine Produzent:innen bzw. Vorlieferant:innen übertragen.
Back-to-Back-Akkreditiv
Wenn der oder die Exporteur:in ebenfalls eine Sicherheit für seine Lieferant:innen braucht, ist ein Gegenakkreditiv möglich. Das geht nur, wenn eine Akkreditivübertragung ausgeschlossen ist. Der oder die Verkäufer:in wird dann Auftraggeber:in des Gegenakkreditivs. Rechtlich sind es zwei getrennte Zahlungsversprechen. Trotzdem hängen beide Akkreditive miteinander zusammen.
Stand-by Letter of Credit
Der Stand-by Letter of Credit ist ähnlich wie eine abstrakte Garantie. Die Bank gibt dem oder der Begünstigten ein Recht auf Zahlung, wenn der oder die Auftraggeber:in nicht erfüllt. Diese besondere Form vom Akkreditiv wird wegen ihres garantie-ähnlichen Charakters meistens nicht genutzt.