Akkreditiv

Das Akkreditiv ist ein wichtiges Zahlungs- und Absicherungsinstrument im Auslandsgeschäft.

Das Akkreditiv ist weltweit ein unverzichtbares Zahlungsinstrument mit Finanzierungsoptionen, um sich gegen Risiken im Auslandsgeschäft absichern zu können. Sind alle Akkreditivbedingungen erfüllt, verpflichtet sich die Bank zur Zahlung des vereinbarten Betrags an den Akkreditivbegünstigten.

Besonders Auslandsgeschäfte sind für Exporteure und Importeure mit zahlreichen Risiken verbunden. Für Exporteure besteht ein Zahlungsausfallsrisiko seitens des Kunden. Der Importeur hingegen trägt das Risiko, dass er die bezahlte Ware nicht erhält. Hier kommen Akkreditive ins Spiel.

Merkmale:

  • Abstraktes und unwiderrufliches Zahlungsversprechen
  • Zahlung durch die Bank erfolgt bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente
  • Finanzierungsoptionen
  • Unterliegen den international gültigen Richtlinien ERA 600

Ihre Vorteile:

  • Exporteur: Bank zahlt unabhängig von der Zahlungswilligkeit des Käufers
  • Importeur: Bezahlt erst, wenn die vereinbarten Dokumente akkreditivkonform präsentiert wurden
  • Händler: Können Akkreditive als Basis zur Finanzierung ihres Wareneinkaufs verwenden

Akkreditivarten

Bestätigtes Akkreditiv

Dokumentenakkreditive erfolgen in der Regel unbestätigt, können aber auch bestätigt erfolgen. Die Erste Group übernimmt dabei das Zahlungsausfallsrisiko der akkreditiveröffnenden Bank. Dadurch kann sich der Exporteur zusätzlich gegen wirtschaftliche und politische Risiken der akkreditiveröffnenden Bank absichern.
Bei Fragen zu Quotierungen für Bestätigungen von Akkreditiven kontaktieren Sie uns bitte unter lcquotation1606@erstegroup.com.
 

Akkreditivforfait

Erst später fällig werdende Akkreditiverlöse können durch die Erste Group bevorschusst werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Begünstigte die Forderung an die Erste Group verkauft, nachdem alle erforderlichen Akkreditivdokumente akzeptiert worden sind. Das Akkreditivforfait bietet Ihnen besonders rasche Liquidität und Risikominimierung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter lcquotation1606@erstegroup.com.
 

Akkreditivübertragung

Der im Akkreditiv begünstigte Exporteur (z.B. Händler) kann das Akkreditiv unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise an seinen Produzenten bzw. Vorlieferanten übertragen.
 

Back-to-Back-Akkreditiv

Wenn der Exporteur ebenfalls eine Sicherheit gegenüber dem eigenen Lieferanten benötigt, so ist ein Gegenakkreditiv möglich (sofern eine Akkreditivübertragung ausgeschlossen ist). Dabei wird der Exporteur Auftraggeber des Gegenakkreditivs. Von Rechts wegen handelt es sich dabei um zwei getrennte Akkreditive, auch wenn beide natürlich miteinander verbunden sind.
 

Stand-by Letter of Credit

Ist einer abstrakten Garantie sehr ähnlich; dem Begünstigten wird für den Fall der Nichterfüllung durch den Auftraggeber ein Zahlungsanspruch seitens der Bank eingeräumt. Aufgrund des garantieähnlichen Charakters wird diese Sonderform des Akkreditivs in der Regel nicht ausgenützt.

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