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Die Ausländer-KESt (KESt auf Zinsen gem. § 98 Abs 1 Z 5 lit b EStG 1988) ist die beschränkte Steuerpflicht auf inländische Zinserträge im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes von Ausländer:innen, sofern die Zinsen dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen
Ab 01.01.2015 unterliegen Zinszahlungen von
* Drittländer beziehen sich in diesem Zusammenhang auf Nicht-EU-Länder.