Erstrangig

Erstrangigkeit garantiert dem Besitzer eines Wertpapiers bevorzugte Durchgriffsrechte auf das Vermögen der Emittentin. Geht die Emittentin in die Insolvenz, werden erstrangige Wertpapiere vor anderen Forderungen aus der Konkursmasse bedient. Diese Sonderstellung gegenüber allen anderen Gläubigern ist gesetzlich verankert.