
Investoreninformationen 2024
17.12.2024 - Einziehung eigener Aktien – Bekanntmachung
gemäß § 120 Abs 2 Z 4 BörseG
Die Erste Group Bank AG gibt gemäß § 120 Abs 2 Z 4 BörseG bekannt, dass auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 31. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Mai 2024 der Vorstand der Erste Group Bank AG am 12. Dezember 2024 beschlossen hat, sämtliche im Rahmen des am 28. Juni 2024 gestarteten und am 28. November 2024 planmäßig beendeten Aktienrückkaufprogramms erworbenen
Durch die Einziehung von 10.398.524 Stück eigenen Aktien wurde das Grundkapital der Erste Group Bank AG mit Wirkung zum 17. Dezember 2024 insgesamt um EUR 20.797.048 herabgesetzt und beträgt nunmehr EUR 821.028.768, zerlegt in 410.514.384 Stück nennwertlose Stückaktien.