• Privatpersonen und Kleinbetriebe können Stundungen rasch in Anspruch nehmen

„Falls die April-Rate bereits bezahlt wurde, kann diese auch rückgebucht werden. Dies ist ebenfalls so wie die Stundungszusage ganz rasch online möglich“, erklärt Gerhard Fabisch, Präsident des Österreichischen Sparkassenverbandes. „Außerdem werden die gestundeten Zinsen und Raten nicht im Juli fällig, sondern erst am Ende der Kreditlaufzeit. Diese verlängert sich um die gestundeten Raten und die dafür anfallenden Zinsen. Die Verzinsung bleibt für den gestundeten Teil unverändert, Verzugszinsen werden keine verrechnet. Das ist ein praktikables Modell, das den finanziellen Druck für unsere Privat- und kleineren Firmenkunden durch Corona wirksam abfedern wird.“

Auf der Website von Erste Bank und Sparkasse (www.sparkasse.at/unternehmer) finden die Unternehmen nicht nur das Formular für die Stundung sondern auch hilfreiche Informationen zu den Förderprogrammen und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen. Das reicht von Werkzeugen für die Liquiditätsplanung bis hin zu downloadbaren Anträgen für Überbrückungsfinanzierungen und Ratenstundungen. Eine eigene Corona-Helpline für Unternehmen und freie Berufe und Private (050100-51510) steht jeden Tag von 8.00 bis 18.00 für Fragen zur Verfügung – auch am Wochenende.