10.08.2026
AK und Erste Bank einigen sich auf Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten
Lösung für Kreditnehmer:innen bei Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (Erste Bank Oesterreich), Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG (s Bausparkasse) und teilnehmenden Sparkassen.
Die Bundesarbeiterkammer hat sich im Rahmen einer Vereinbarung zur Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren mit der Erste Bank Oesterreich geeinigt. Nach konstruktiven Verhandlungen wurde nun eine gemeinsame konsumentenfreundliche Lösung für die Kund:innen der Erste Bank, s Bausparkasse teilnehmender Sparkassen gefunden. Betroffene Kreditnehmer:innen können die Rückerstattung über ein Onlineformular bei der kreditgebenden Bank beantragen.
Der jeweilige Refundierungsbetrag richtet sich nach der geleisteten Bearbeitungsgebühr, die einmalig bei Kreditvertragsabschluss verrechnet wurde – entweder als Prozentsatz vom Kreditbetrag oder als Pauschalbetrag. Mit der Rückerstattung sind ebenfalls abgegolten: Entgelte für die Krediteröffnung, die Sicherheitsprüfung bzw. die Liegenschaftsbewertung, sowie Entgelte im Zusammenhang mit der Einbringung bzw. Erstellung von Grundbuchsdokumenten. Die Refundierung der Kosten für die Ausstellung von grundbuchsfähigen Löschungsquittungen - den Kreditnehmer:innen bei Löschung der Hypothek im Grundbuch angelastet – orientiert sich an der von der AK erwirkten Rechtsprechung: Kund:innen müssen die Refundierung dieser Spesen separat beantragen (z. B. mittels AK-Musterbrief).
Welche Kreditverträge sind betroffen?
Die zwischen AK und Erste Bank ausverhandelte Lösung betrifft Verbraucherkreditverträge (Konsum- und Wohnkredite), bei denen eine Kreditbearbeitungsgebühr vereinbart wurde. Das beinhaltet auch Zwischenfinanzierungen (zum Beispiel Baugirokonten), in deren Rahmen eine Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Im Vergleich enthalten sind auch die Darlehen der s Bausparkasse, bei denen im Regelfall eine Darlehensbereitstellungsgebühr bei Vertragsabschluss verrechnet wurde. Die Kreditbearbeitungsgebühr kann für die vergangenen 30 Jahre zurückgefordert werden. Die Rückerstattung umfasst sowohl beendete, als auch laufende Kredite. Für den Fall, dass der Kreditvertrag vor dem 1.1.2019 endgültig getilgt wurde, ist die Vorlage des jeweiligen Kreditvertrags (zB Kopie) notwendig. Anfragen um Kopien bei den teilnehmenden Sparkassen sind spesenfrei.
Wie können Konsument:innen die Gebühren jetzt zurückfordern?
Betroffene können ihre Rückzahlungsansprüche mittels Onlineformular ab dem 10.8.2026 bis zum 31.7.2027 auf der Website der jeweiligen kreditgebenden Bank anmelden unter:
- Erste Bank Oesterreich: https://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
- s Bausparkasse: https://www.sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
Für die Erste Bank und die Sparkassen gibt es einen gemeinsamen Link – es erfolgt ein Routing der Kund:innen zur jeweils teilnehmenden Sparkasse.
Welche Sparkassen sind bislang Teil des Vergleichs? (Stand 10. August 2026)
- Österreichweit: Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft (s Bausparkasse)
- Burgenland: Erste Bank Oesterreich
- Kärnten: Kärntner Sparkasse, Sparkasse Feldkirchen
- Niederösterreich: Erste Bank Oesterreich, Sparkasse NÖ Mitte West, Sparkasse Baden, Waldviertler Sparkasse, Wiener Neustädter Sparkasse, Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl, Sparkasse der Stadt Amstetten, Kremser Bank und Sparkassen, Wiener Neustädter Sparkasse, Sparkasse Poysdorf
- Oberösterreich: Sparkasse Oberösterreich, Sparkasse Ried-Haag, Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen, Sparkasse Frankenmarkt
- Salzburg: Salzburger Sparkasse (eine Marke der Erste Bank Oesterreich)
- Steiermark: Steiermärkische Sparkasse, Sparkasse Mürzzuschlag, Sparkasse Pöllau, Sparkasse Voitsberg-Köflach
- Tirol: Tiroler Sparkasse, Sparkasse Imst, Sparkasse Kitzbühel, Lienzer Sparkasse, Sparkasse Reutte
- Vorarlberg: Sparkassen Egg, Bludenz, Bregenz, Dornbirner, Feldkirch
- Wien: Erste Bank Oesterreich
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Es gibt bei der Refundierung eine Eintrittsschwelle: Voraussetzung ist nämlich, dass Kreditnehmer:innen zumindest 0,5 % der Kreditsumme an Bearbeitungsspesen bezahlt haben. Die Höhe der Refundierung hängt weiters davon ab, ob es sich um einen Konsum- oder Wohnkredit handelt. Bei Konsumkrediten wird die Kreditbearbeitungsgebühr zu 90% rückerstattet. Bei Wohnkrediten erfolgt die Refundierung gestaffelt, abhängig von der Höhe der bezahlten Gebühr zwischen 35% und 80%. Bei Kreditverträgen, die über einen Kreditvermittler zustande kamen, wird die Refundierung ebenfalls gestaffelt abhängig von der bezahlten Bearbeitungsgebühr über einen pauschalen Betrag refundiert. Diese Beträge machen zwischen 225 Euro und 750 Euro aus.