SDG 5
Geschlechtergleichstellung

Die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, indem alle Formen von Diskriminierung, Gewalt und schädlichen Praktiken gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich beendet werden. Sie fordert außerdem die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen und gleiche Chancen auf Führungspositionen auf allen Ebenen der politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsfindung.

1. Beendigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall

  • Ob es einen rechtlichen Rahmen zur Förderung, Durchsetzung und Überwachung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts gibt oder nicht

2. Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich, einschließlich Menschenhandel sowie sexueller und anderer Formen der Ausbeutung

  • Anteil der jemals in einer Partnerschaft lebenden Frauen und Mädchen im Alter von 15 Jahren und älter, die in den letzten 12 Monaten körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt durch einen derzeitigen oder früheren Intimpartner erlitten haben, aufgeschlüsselt nach Art der Gewalt und nach Alter
  • Anteil der Frauen und Mädchen im Alter von 15 Jahren und älter, die in den vorangegangenen 12 Monaten sexuelle Gewalt durch andere Personen als einen Intimpartner erlitten haben, nach Alter und Ort des Geschehens

3. Abschaffung aller schädlichen Praktiken wie Kinder-, Früh- und Zwangsheirat sowie Genitalverstümmelung bei Frauen

  • Anteil der Frauen im Alter von 20-24 Jahren, die vor dem Alter von 15 und vor dem Alter von 18 Jahren verheiratet oder in einer Partnerschaft waren
  • Anteil der Mädchen und Frauen im Alter von 15-49 Jahren, die an ihren Genitalien verstümmelt/beschnitten wurden, nach Alter

4. Anerkennung und Wertschätzung unbezahlter Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, Infrastruktur und sozialer Schutzmaßnahmen sowie die Förderung geteilter Verantwortung im Haushalt und in der Familie, soweit dies auf nationaler Ebene angemessen ist

  • Anteil der Zeit, die für unbezahlte Haus- und Pflegearbeit aufgewendet wird, nach Geschlecht, Alter und Wohnort

5. Gewährleistung der uneingeschränkten und effektiven Beteiligung von Frauen und ihrer Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungspositionen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben

  • Anteil der von Frauen besetzten Sitze in (a) nationalen Parlamenten und (b) lokalen Regierungen
  • Anteil der Frauen in Führungspositionen

6. Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gemäß dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung und der Aktionsplattform von Peking sowie den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen

  • Anteil der Frauen im Alter von 15-49 Jahren, die ihre eigenen informierten Entscheidungen in Bezug auf sexuelle Beziehungen, die Verwendung von Verhütungsmitteln und die reproduktive Gesundheitsversorgung treffen
  • Anzahl der Länder mit Gesetzen und Vorschriften, die Frauen und Männern ab 15 Jahren den uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung, Information und Aufklärung garantieren

a. Durchführung von Reformen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften

  • (a) Anteil an der Agrarbevölkerung mit Eigentum oder gesicherten Rechten an landwirtschaftlichen Flächen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht; und (b) Frauenanteil unter den Eigentümern oder Rechteinhabern landwirtschaftlicher Flächen, nach Art der Nutzungs- und Besitzrechte
  • Anteil der Länder, in denen der rechtliche Rahmen (einschließlich des Gewohnheitsrechts) die Gleichberechtigung von Frauen in Bezug auf Landbesitz und/oder -kontrolle garantiert

b. Verstärkter Einsatz von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologie, zur Förderung der Selbstbestimmung von Frauen

  • Anteil der Personen, die ein Mobiltelefon besitzen, nach Geschlecht

c. Beschluss und Stärkung solider politischer Maßnahmen und durchsetzbarer Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen

  • Anteil der Staaten mit Systemen zur Verfolgung und Veröffentlichung von Mittelzuwendungen für die Geschlechtergleichstellung und Förderung der Selbstbestimmung der Frauen