SDG 9
Industrie, Innovation und Infrastruktur

Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur, Förderung einer integrativen und nachhaltigen Industrialisierung und Anerkennung der Bedeutung von Forschung und Innovation für die Suche nach dauerhaften Lösungen für soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen.

1. Entwicklung einer qualitativ hochwertigen, zuverlässigen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastrukturen, zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des menschlichen Wohlergehens, wobei der Schwerpunkt auf einem erschwinglichen und gerechten Zugang für alle liegt

  • Anteil der Landbevölkerung, der in einem Umkreis von 2 km von einer ganzjährig befahrbaren Straße wohnt
  • Passagier- und Frachtaufkommen nach Verkehrsträgern

2. Eine integrative und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten deutlich zu erhöhen und ihren Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern zu verdoppeln

  • Wertschöpfung des verarbeitenden Gewerbes im Verhältnis zum BIP und zum Pro-Kopf-Einkommen
  • Anteil der Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe an der Gesamtbeschäftigung

3. Verbesserung des Zugangs von kleinen Industrie- und anderen Unternehmen, insbesondere in Entwicklungsländern, zu Finanzdienstleistungen, einschließlich erschwinglicher Kredite, und ihrer Integration in Wertschöpfungsketten und Märkte

  • Anteil des Kleingewerbes an der gesamten industriellen Wertschöpfung
  • Anteil der Kleinunternehmen, die über ein Darlehen oder eine Kreditlinie verfügen

4. Bis 2030 Modernisierung der Infrastruktur und Umrüstung der Industrie, um sie nachhaltig zu machen, mit erhöhter Ressourceneffizienz und verstärkter Einführung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten Maßnahmen ergreifen sollten

  • CO2-Emissionen pro Einheit der Wertschöpfung

5. Ausbau der wissenschaftlichen Forschung, Verbesserung der technologischen Fähigkeiten der Industriesektoren in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, einschließlich der Förderung von Innovationen bis 2030 und einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung pro 1 Million Einwohner sowie der öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung

  • Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Verhältnis zum BIP
  • Forscher (in Vollzeitäquivalenten) pro Million Einwohner

a. Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in Entwicklungsländern durch verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung für afrikanische Länder, die am wenigsten entwickelten Länder, Binnenentwicklungsländer und kleine Inselentwicklungsstaaten

  • Gesamte öffentliche internationale Unterstützung (öffentliche Entwicklungshilfe plus andere öffentliche Mittel) für die Infrastruktur

b. Unterstützung der einheimischen Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern, u.a. durch die Gewährleistung eines günstigen politischen Umfelds für u.a. die industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im Rohstoffbereich

  • Anteil der Wertschöpfung der Mittel- und Hochtechnologieindustrie an der Gesamtwertschöpfung

c. Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie deutlich verbessern und in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen universellen und erschwinglichen Internetzugang schaffen

  • Anteil der Bevölkerung, der durch ein Mobilfunknetz abgedeckt ist, nach Technologie