SDG 2
Kein Hunger
Beseitigung von Hunger und Unterernährung und Gewährleistung des Zugangs zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Nahrungsmitteln. Die Verwirklichung dieses Ziels hängt weitgehend von der Förderung nachhaltiger Produktionssysteme und der Erhöhung der Investitionen in die ländliche Infrastruktur sowie in die landwirtschaftliche Forschung und Entwicklung ab.
1. Bis 2030 den Hunger beenden und den Zugang aller Menschen, insbesondere der Armen und der Menschen in prekären Situationen, einschließlich der Kleinkinder, zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Nahrungsmitteln das ganze Jahr über gewährleisten
- Verbreitung von Unterernährung
- Verbreitung der mäßigen oder schweren Ernährungsunsicherheit in der Bevölkerung, gemäß der Erfahrungsskala für Ernährungsunsicherheit (FIES)
2. Bis 2030 alle Formen der Unterernährung beseitigen, einschließlich der Erreichung der international vereinbarten Ziele in Bezug auf die Unterernährung und Auszehrung von Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und die Ernährungsbedürfnisse von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen berücksichtigen
- Verbreitung von Wachstumshemmung (Größe für das Alter <-2 Standardabweichung vom Median des Standards für das Wachstum von Kindern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ) bei Kindern unter 5 Jahren
- Verbreitung der Unterernährung (Gewicht im Verhältnis zur Körpergröße >+2 oder <-2 Standardabweichung vom Median der WHO-Wachstumsstandards für Kinder) bei Kindern unter 5 Jahren, nach Art (Auszehrung und Übergewicht)
- Verbreitung der Anämie bei Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren, nach Schwangerschaftsstatus (in Prozent)
3. Bis 2030 Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität und der Einkommen von Kleinproduzenten von Nahrungsmitteln, insbesondere von Frauen, indigenen Völkern, bäuerlichen Familienbetrieben, Viehzüchtern und Fischern, u. a. durch sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Land, anderen produktiven Ressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten und Möglichkeiten der Wertschöpfung und außerlandwirtschaftlichen Beschäftigung
- Produktionsvolumen pro Arbeitseinheit nach Größenklassen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Durchschnittseinkommen von Kleinproduzenten von Nahrungsmitteln, nach Geschlecht und indigenem Status
4. Bis 2030 Gewährleistung nachhaltiger Lebensmittelproduktionssysteme und Anwendung widerstandsfähiger landwirtschaftlicher Praktiken, die die Produktivität und Produktion steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, extreme Wetterbedingungen, Dürre, Überschwemmungen und andere Katastrophen stärken und die Bodenqualität schrittweise verbessern
- Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, die produktiv und nachhaltig bewirtschaftet wird
5. Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen, Nutz- und Haustieren und den mit ihnen verwandten wildlebenden Arten zu erhalten, u. a. durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu genetischen Ressourcen und dem damit verbundenen traditionellen Wissen sowie die faire und gerechte Aufteilung der sich daraus ergebenden Vorteile zu fördern, wie international vereinbart
- Anzahl der pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, die in mittel- oder langfristigen Konservierungseinrichtungen gesichert sind
- Anteil der lokalen Arten, die als vom Aussterben bedroht eingestuft sind
a. Erhöhung der Investitionen, auch durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, in die ländliche Infrastruktur, die landwirtschaftliche Forschung und Beratung, die Technologieentwicklung und Genbanken für Pflanzen und Tiere, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, zu steigern
- Agrarorientierungs-Index für Staatsausgaben
- Summe der öffentlichen Leistungen (öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) plus sonstige öffentliche Ausgaben) für den Landwirtschaftssektor
b. Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den Weltagrarmärkten zu korrigieren und zu verhindern, u.a. durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung, im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde
- Landwirtschaftliche Exportsubventionen
c. Maßnahmen zu ergreifen, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Lebensmittelmärkte und ihrer Derivate zu gewährleisten und den rechtzeitigen Zugang zu Marktinformationen, auch über Lebensmittelreserven, zu erleichtern, um dazu beizutragen, extreme Preisschwankungen bei Lebensmitteln zu begrenzen
- Indikator für Preisanomalien bei Lebensmitteln
1. Bis 2030 den Hunger beenden und den Zugang aller Menschen, insbesondere der Armen und der Menschen in prekären Situationen, einschließlich der Kleinkinder, zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Nahrungsmitteln das ganze Jahr über gewährleisten
- Verbreitung von Unterernährung
- Verbreitung der mäßigen oder schweren Ernährungsunsicherheit in der Bevölkerung, gemäß der Erfahrungsskala für Ernährungsunsicherheit (FIES)
2. Bis 2030 alle Formen der Unterernährung beseitigen, einschließlich der Erreichung der international vereinbarten Ziele in Bezug auf die Unterernährung und Auszehrung von Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und die Ernährungsbedürfnisse von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen berücksichtigen
- Verbreitung von Wachstumshemmung (Größe für das Alter <-2 Standardabweichung vom Median des Standards für das Wachstum von Kindern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ) bei Kindern unter 5 Jahren
- Verbreitung der Unterernährung (Gewicht im Verhältnis zur Körpergröße >+2 oder <-2 Standardabweichung vom Median der WHO-Wachstumsstandards für Kinder) bei Kindern unter 5 Jahren, nach Art (Auszehrung und Übergewicht)
- Verbreitung der Anämie bei Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren, nach Schwangerschaftsstatus (in Prozent)
3. Bis 2030 Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität und der Einkommen von Kleinproduzenten von Nahrungsmitteln, insbesondere von Frauen, indigenen Völkern, bäuerlichen Familienbetrieben, Viehzüchtern und Fischern, u. a. durch sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Land, anderen produktiven Ressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten und Möglichkeiten der Wertschöpfung und außerlandwirtschaftlichen Beschäftigung
- Produktionsvolumen pro Arbeitseinheit nach Größenklassen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Durchschnittseinkommen von Kleinproduzenten von Nahrungsmitteln, nach Geschlecht und indigenem Status
4. Bis 2030 Gewährleistung nachhaltiger Lebensmittelproduktionssysteme und Anwendung widerstandsfähiger landwirtschaftlicher Praktiken, die die Produktivität und Produktion steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, extreme Wetterbedingungen, Dürre, Überschwemmungen und andere Katastrophen stärken und die Bodenqualität schrittweise verbessern
- Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, die produktiv und nachhaltig bewirtschaftet wird
5. Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen, Nutz- und Haustieren und den mit ihnen verwandten wildlebenden Arten zu erhalten, u. a. durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu genetischen Ressourcen und dem damit verbundenen traditionellen Wissen sowie die faire und gerechte Aufteilung der sich daraus ergebenden Vorteile zu fördern, wie international vereinbart
- Anzahl der pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, die in mittel- oder langfristigen Konservierungseinrichtungen gesichert sind
- Anteil der lokalen Arten, die als vom Aussterben bedroht eingestuft sind
a. Erhöhung der Investitionen, auch durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, in die ländliche Infrastruktur, die landwirtschaftliche Forschung und Beratung, die Technologieentwicklung und Genbanken für Pflanzen und Tiere, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, zu steigern
- Agrarorientierungs-Index für Staatsausgaben
- Summe der öffentlichen Leistungen (öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) plus sonstige öffentliche Ausgaben) für den Landwirtschaftssektor
b. Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den Weltagrarmärkten zu korrigieren und zu verhindern, u.a. durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung, im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde
- Landwirtschaftliche Exportsubventionen
c. Maßnahmen zu ergreifen, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Lebensmittelmärkte und ihrer Derivate zu gewährleisten und den rechtzeitigen Zugang zu Marktinformationen, auch über Lebensmittelreserven, zu erleichtern, um dazu beizutragen, extreme Preisschwankungen bei Lebensmitteln zu begrenzen
- Indikator für Preisanomalien bei Lebensmitteln