SDG 6
Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen

Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sicherem und erschwinglichem Trinkwasser, sanitären Einrichtungen und Hygiene sowie Beendigung der offenen Defäkation. Außerdem sollen die Wasserqualität und die Effizienz der Wassernutzung verbessert und eine nachhaltige Entnahme und Versorgung mit Süßwasser gefördert werden.

1. Bis 2030 allgemeiner und gerechter Zugang zu sicherem und erschwinglichem Trinkwasser für alle

  • Anteil der Bevölkerung, der sicher verwaltete Trinkwasserversorgungsdienste nutzt

2. Bis 2030 Zugang zu angemessenen und gerechten sanitären Einrichtungen und Hygienemaßnahmen für alle und Beendigung der Notdurftverrichtung im Freien unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und Menschen in prekären Situationen

  • Anteil der Bevölkerung, der (a) eine sichere Abwasserentsorgung und (b) eine Möglichkeit zum Händewaschen mit Wasser und Seife nutzt

3. Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern

  • Anteil der sicher behandelten häuslichen und industriellen Abwässer
  • Anteil der Gewässer mit guter Wasserqualität

4. Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren erheblich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Versorgung mit Süßwasser sicherstellen, um der Wasserknappheit entgegenzuwirken und die Zahl der Menschen, die unter Wasserknappheit leiden, erheblich zu verringern

  • Veränderung der Wassernutzungseffizienz im Laufe der Zeit
  • Grad der Wasserbelastung: Süßwasserentnahme im Verhältnis zu den verfügbaren Süßwasserressourcen

5. Bis 2030 Umsetzung der integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen auf allen Ebenen, gegebenenfalls auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit

  • Grad der integrierten Wasserbewirtschaftung
  • Anteil der grenzüberschreitenden Wassereinzugsgebiete mit einer operativen Vereinbarung zur Wasserkooperation

6. Bis 2030 Schutz und Wiederherstellung von wasserverbundenen Ökosystemen, einschließlich Bergen, Wäldern, Feuchtgebieten, Flüssen, Grundwasserleitern und Seen

  • Veränderung des Umfangs von wasserbezogenen Ökosystemen im Laufe der Zeit

a. Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Aufbau von Kapazitäten für wasser- und abwasserbezogene Aktivitäten und Programme ausbauen, u. a. in den Bereichen Wassergewinnung, Entsalzung, Wassereffizienz, Abwasserbehandlung, Recycling und Wiederverwendung von Technologien

  • Höhe der öffentlichen Entwicklungshilfe im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Teil eines von der Regierung koordinierten Ausgabenplans ist

b. Unterstützung und Stärkung der Beteiligung der lokalen Gemeinschaften an der Verbesserung der Wasser- und Abwasserbewirtschaftung

  • Anteil der lokalen Verwaltungseinheiten mit etablierten und operativen Strategien und Verfahren zur Beteiligung der Gemeinden am Wasser- und Abwassermanagement