Nachhaltige Aktiva im Fokus

Credit Markets Spezial Report , 20. Nov
Seit 2024 müssen Banken, die unter die CSRD-Richtlinie fallen, erstmalig eine Green Asset Ratio (GAR) für das abgelaufenen Geschäftsjahr veröffentlichen. Damit soll der Anteil der nachhaltigen Aktiva an der Bilanzsumme ausgedrückt werden. Derzeit gibt es keinen zu erreichenden Mindestwert, weswegen die Bedeutung für Investoren noch sehr gering sein dürfte. Dies könnte sich aber in Zukunft ändern, wenn es zu einheitlicheren Interpretationen der Bewertungskriterien kommt. Außerdem besteht Potential für deutlich steigende GAR-Quoten falls es zu Anpassungen bei der GAR-Berechnungsmethodik kommen sollte.