

Garantie
Instrument zur Absicherung vertraglicher Verpflichtungen des Geschäftspartners.
Bei Vertragsabschluss ist es oft schwierig einzuschätzen, ob der oder die Vertragspartner:in seinen/ihren Verpflichtungen nachkommen wird. Dieses Risiko können Sie durch eine Bankgarantie absichern. Diese sichert vertraglich festgelegte Verpflichtungen des Schuldners ab. Die Erste Group garantiert Ihnen dabei als Begünstigten die Zahlung, falls Ihr:e Vertragspartner:in seinen/ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Bankgarantien im Auslandsgeschäft
Bankgarantien sind Instrumente, um finanzielle Schäden durch das Ausbleiben von Leistungen Dritter auszugleichen. Sie schließen dabei als Begünstigte:r mit der Erste Group einen Vertrag ab, und wir garantieren Ihnen die Zahlung, falls ein bestimmter Erfolg – z.B. durch eine:n Lieferant:in – nicht eintritt.
Ihre Vorteile
- Abstrakt – losgelöst vom Grundgeschäft
- Unwiderruflichkeit
- Sicherungsinstrument
Eine Garantie kann direkt an die begünstigte Person ausgestellt werden. Sie kann auch indirekt über eine zwischengeschaltete Bank ausgestellt werden. In manchen Ländern ist eine lokale Bank zwingend notwendig. Das führt zu höheren Kosten. Bei einer indirekten Garantie gibt es somit kein Rechtsverhältnis zwischen der Bank des Garantieauftraggebers und dem Begünstigten.
Garantiearten
- Bietungsgarantie
- Anzahlungsgarantie
- Lieferungs- und Leistungsgarantie
- Zahlungsgarantie
- Vertragserfüllungsgarantie
- Gewährleistungsgarantie
- Haftrücklassgarantie
- Zollamtsgarantie
Ein weiteres Sicherungsinstrument mit Garantiecharakter ist der Stand-by Letter of Credit, der in der Struktur jedoch einem Dokumentenakkreditiv ähnlich ist.
Die Erste Group unterstützt Sie sowohl als Auftraggeber:in als auch als Begünstigte:r diverser Garantien und hilft Ihnen, Ihre Garantietexte zu formulieren und prüfen.