SDG 15
Leben an Land

Schutz, Wiederherstellung und Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Land-, Binnengewässer- und Bergökosystemen. Dazu gehören Bemühungen um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die Eindämmung der Entwaldung, die Bekämpfung der Wüstenbildung, die Wiederherstellung degradierter Flächen und Böden, die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Schutz bedrohter Arten.

1. Bis 2020 Gewährleistung der Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung von Land- und Binnensüßwasserökosystemen und ihrer Leistungen, insbesondere von Wäldern, Feuchtgebieten, Gebirgen und Trockengebieten, im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen

  • Anteil der Waldfläche an der Gesamtlandfläche
  • Anteil der für die biologische Vielfalt an Land und im Süßwasser wichtigen Gebiete, die durch Schutzgebiete abgedeckt sind, nach Ökosystemtyp

2. Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Arten von Wäldern fördern, die Entwaldung stoppen, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit erheblich steigern

  • Fortschritte bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung

3. Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, abgetragene Flächen und Böden, einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen, wiederherstellen und sich um eine Welt bemühen, in der keine Bodendegradation stattfindet

  • Anteil der degradierten Flächen an der Gesamtlandfläche

4. Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme, einschließlich ihrer biologischen Vielfalt, sicherstellen, um ihre Fähigkeit zu verbessern, die für eine nachhaltige Entwicklung erforderlichen Leistungen zu erbringen

  • Von Schutzgebieten erfasster Anteil der für die biologische Vielfalt bedeutsamen Gebiete in den Bergen
  • Index der Grünbedeckung in den Bergen

5. Umgehende und signifikante Maßnahmen ergreifen, um die Zerstörung natürlicher Lebensräume zu verringern, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und bis 2020 das Aussterben bedrohter Arten zu schützen und zu verhindern

  • Rote-Liste-Index

6. Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart

  • Anzahl der Staaten, die rechtliche, administrative und politische Rahmenbedingungen geschaffen haben, um Vorteile gerecht und gleichmäßig zu verteilen

7. Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen

  • Anteil der gehandelten Wildtiere, die gewildert oder illegal gehandelt wurden

8. Bis 2020 Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und zur deutlichen Verringerung der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf Land- und Wasserökosysteme sowie Kontrolle oder Ausrottung der prioritären Arten

  • Anteil der Staaten, die einschlägige nationale Rechtsvorschriften erlassen und angemessene Mittel für die Prävention oder Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten bereitstellen

9. Bis 2020 Einbeziehung von Ökosystem- und Biodiversitätswerten in die nationale und lokale Planung, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Rechnungslegung

  • (a) Anzahl der Länder, die in ihren nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionsplänen nationale Ziele festgelegt haben, die mit dem Aichi-Biodiversitätsziel 2 des Strategischen Plans für die biologische Vielfalt 2011-2020 übereinstimmen oder diesem ähnlich sind, und die Fortschritte, die in Bezug auf diese Ziele gemeldet wurden; und b) Einbeziehung der biologischen Vielfalt in die nationalen Rechnungslegungs- und Berichterstattungssysteme, definiert als Umsetzung des Systems der umweltökonomischen Gesamtrechnung

a. Mobilisierung und erhebliche Aufstockung der finanziellen Mittel aus allen Quellen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

  • (a) Öffentliche Entwicklungshilfe für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und b) Einnahmen und Finanzmittel, die durch biodiversitätsrelevante Wirtschaftsinstrumente mobilisiert werden

b. Mobilisierung erheblicher Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen zur Finanzierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Schaffung angemessener Anreize für die Entwicklungsländer, um eine solche Bewirtschaftung voranzutreiben, auch zur Erhaltung und Wiederaufforstung

  • (a) Öffentliche Entwicklungshilfe für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und b) Einnahmen und Finanzmittel, die durch biodiversitätsrelevante Wirtschaftsinstrumente mobilisiert werden

c. Verstärkung der weltweiten Unterstützung für die Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit geschützten Arten, u. a. durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinschaften, nachhaltige Lebensgrundlagen zu schaffen

  • Anteil der gehandelten Wildtiere, die gewildert oder illegal gehandelt wurden