SDG 13
Maßnahmen zum Klimaschutz

Umsetzung der Verpflichtung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, bis zur Mitte des Jahrhunderts eine klimaneutrale Welt zu schaffen, um die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C - mit einem Ziel von 1,5°C - im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten zu begrenzen. Außerdem sollen die Widerstandsfähigkeit und die Anpassungsfähigkeit der Länder gegenüber klimabedingten Naturgefahren und den daraus resultierenden Katastrophen gestärkt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder liegt.

1. Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern

  • Anzahl der Katastrophen zugeschriebenen Todesopfer, vermissten Personen und direkt betroffenen Personen je 100 000 Einwohner
  • Anzahl der Länder, die nationale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit dem Sendai-Rahmen zur Verringerung des Katastrophenrisikos 2015-2030 annehmen und umsetzen
  • Anteil der Kommunalverwaltungen, die lokale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit den nationalen Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos annehmen und umsetzen

2. Integration von Maßnahmen zum Klimawandel in nationale Politiken, Strategien und Planungen

  • Anzahl der Länder mit national festgelegten Beiträgen, langfristigen Strategien, nationalen Anpassungsplänen, Strategien, die in Anpassungsmitteilungen und nationalen Mitteilungen aufgeführt sind
  • Gesamte Treibhausgasemissionen pro Jahr

3. Verbesserung der Bildung, der Sensibilisierung und der personellen und institutionellen Kapazitäten für die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung, die Verringerung der Auswirkungen und die Frühwarnung

  • Ausmaß, in dem (i) Bildung für Weltbürgerschaft und (ii) Bildung für nachhaltige Entwicklung in (a) der nationalen Bildungspolitik, (b) den Lehrplänen, (c) der Lehrerausbildung und (d) der Bewertung der Schüler berücksichtigt werden

a. Umsetzung der von den Industrieländern im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen eingegangenen Verpflichtung, bis 2020 gemeinsam 100 Mrd. USD jährlich aus allen Quellen zu mobilisieren, um die Bedürfnisse der Entwicklungsländer im Zusammenhang mit sinnvollen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und Transparenz bei der Umsetzung zu erfüllen und den Grünen Klimafonds durch seine Kapitalisierung so bald wie möglich voll funktionsfähig zu machen

  • Bereitgestellte und mobilisierte Beträge in US-Dollar pro Jahr im Verhältnis zu dem weiterhin bestehenden kollektiven Mobilisierungsziel von 100 Milliarden Dollar bis 2025

b. Förderung von Mechanismen zum Aufbau von Kapazitäten für eine wirksame Planung und Bewältigung des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselstaaten unter besonderer Berücksichtigung von Frauen, Jugendlichen und lokalen und marginalisierten Gemeinschaften

  • Anzahl der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern mit national festgelegten Beiträgen, langfristigen Strategien, nationalen Anpassungsplänen, in Anpassungsmitteilungen genannten Strategien und nationalen Mitteilungen