SDG 8
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Anerkennung der Bedeutung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und eines hohen Niveaus an wirtschaftlicher Produktivität für die Schaffung gut bezahlter, hochwertiger Arbeitsplätze sowie für die Ressourceneffizienz in Verbrauch und Produktion. Das Ziel fordert Möglichkeiten für Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit und die Förderung der Arbeitnehmerrechte und eines sicheren Arbeitsumfelds.

1. Aufrechterhaltung des Pro-Kopf-Wirtschaftswachstums im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 % in den am wenigsten entwickelten Ländern

  • Jährliche Wachstumsrate des realen BIP pro Kopf

2. Erzielung eines höheren Niveaus wirtschaftlicher Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation, u.a. durch Konzentration auf Sektoren mit hoher Wertschöpfung und hoher Arbeitsintensität

  • Jährliche Wachstumsrate des realen BIP je Erwerbstätigen

3. Förderung einer entwicklungsorientierten Politik, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützt und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben fördert, auch durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen

  • Anteil der informellen Erwerbstätigkeit an der Erwerbstätigkeit insgesamt, nach Sektor und Geschlecht

4. Schrittweise Verbesserung der globalen Ressourceneffizienz in Verbrauch und Produktion bis 2030 und Bemühen um die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Umweltzerstörung im Einklang mit dem 10-Jahres-Rahmenprogramm für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion, wobei die Industrieländer die Führung übernehmen sollten

  • Rohstoff-Fußabdruck, Rohstoff-Fußabdruck pro Kopf und Rohstoff-Fußabdruck im Verhältnis zum BIP
  • Inländische Materialnutzung, inländische Materialnutzung pro Kopf und inländische Materialnutzung im Verhältnis zum BIP

5. Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, auch für junge Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen

  • Durchschnittlicher Stundenverdienst von Arbeitnehmern, nach Geschlecht, Alter, Beruf und Menschen mit Behinderungen
  • Arbeitslosenquote, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen

6. Bis 2020 den Anteil der Jugendlichen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung sind, erheblich reduzieren

  • Anteil der Jugendlichen (im Alter von 15-24 Jahren), die sich nicht in der allgemeinen oder beruflichen Bildung befinden

7. Sofortige und wirksame Maßnahmen zur Abschaffung der Zwangsarbeit, zur Beendigung der modernen Sklaverei und des Menschenhandels sowie zur Gewährleistung des Verbots und der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten, zu ergreifen und bis 2025 die Kinderarbeit in all ihren Formen zu beenden

  • Anteil und Anzahl der Kinder im Alter von 5-17 Jahren, die Kinderarbeit leisten, nach Geschlecht und Alter

8. Schutz der Arbeitnehmerrechte und Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds für alle Arbeitnehmer, einschließlich Wanderarbeitnehmern, insbesondere weiblichen Wanderarbeitnehmern, und Arbeitnehmern in prekären Beschäftigungsverhältnissen

  • Tödliche und nicht-tödliche Arbeitsunfälle pro 100.000 Arbeitnehmer, nach Geschlecht und Migrantenstatus
  • Grad der nationalen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte (Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen) auf der Grundlage von Textquellen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und nationalen Rechtsvorschriften, nach Geschlecht und Migrantenstatus

9. Bis 2030 Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und Produkte fördert

  • Anteil des im Tourismusbereich direkt erwirtschafteten BIP am gesamten BIP und Wachstumsrate

10. Stärkung der Kapazitäten der inländischen Finanzinstitute, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu fördern und zu erweitern

  • (a) Anzahl der Geschäftsbankfilialen pro 100.000 Erwachsene und (b) Anzahl der Geldautomaten pro 100.000 Erwachsene
  • Anteil der Erwachsenen (15 Jahre und älter) mit einem Konto bei einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut oder bei einem Anbieter mobiler Gelddienstleistungen

a. Die im Rahmen der Handelshilfe gewährte Unterstützung für die Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderem durch den erweiterten integrierten Rahmenplan für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder

  • Zusagen und Auszahlungen im Rahmen der Handelshilfe

b. Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung entwickeln und umsetzen und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen

  • Existenz einer entwickelten und operationalisierten nationalen Strategie für Jugendbeschäftigung, als eigenständige Strategie oder als Teil einer nationalen Beschäftigungsstrategie