SDG 12
Verantwortungsbewusster Konsum und Produktion

Gewährleistung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster, wobei ein umfassendes Maßnahmenpaket von Unternehmen, politischen Entscheidungsträgern, Forschern und Verbrauchern zur Anpassung an nachhaltige Praktiken gefordert wird. Sie sieht eine nachhaltige Produktion und einen nachhaltigen Verbrauch vor, die auf fortschrittlichen technologischen Kapazitäten, Ressourceneffizienz und einer Verringerung der globalen Abfälle beruhen.

1. Umsetzung des 10-Jahres-Rahmenprogramms für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei alle Länder Maßnahmen ergreifen und die Industrieländer die Führung übernehmen und die Entwicklung und die Fähigkeiten der Entwicklungsländer berücksichtigt werden

  • Anzahl der Länder, die politische Instrumente zur Unterstützung des Übergangs zu nachhaltigem Verbrauch und nachhaltiger Produktion entwickeln, annehmen oder umsetzen

2. Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen

  • Rohstoff-Fußabdruck, Rohstoff-Fußabdruck pro Kopf und Rohstoff-Fußabdruck im Verhältnis zum BIP
  • Inländische Materialnutzung, inländische Materialnutzung pro Kopf und inländische Materialnutzung im Verhältnis zum BIP

3. Bis 2030 Halbierung der weltweiten Pro-Kopf-Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel und bei den Verbrauchern und Verringerung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Nachernteverluste

  • (a) Index der Lebensmittelverluste und (b) Index der Lebensmittelverschwendung

4. Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken

  • Anzahl der Vertragsparteien internationaler multilateraler Umweltübereinkommen über gefährliche Abfälle und andere Chemikalien, die ihren Zusagen und Verpflichtungen zur Übermittlung von Informationen gemäß den jeweiligen Übereinkommen nachkommen
  • (a) Pro-Kopf-Aufkommen an gefährlichen Abfällen und b) Anteil der behandelten gefährlichen Abfälle, aufgeschlüsselt nach Behandlungsarten

5. Bis 2030 erhebliche Verringerung des Abfallaufkommens durch Vermeidung, Verringerung, Recycling und Wiederverwendung

  • Nationale Recyclingquote, Tonnen recycelten Materials

6. Ermutigung von Unternehmen, insbesondere von großen und transnationalen Unternehmen, zur Einführung nachhaltiger Praktiken und zur Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtszyklus

  • Anzahl der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen

7. Förderung eines nachhaltigen öffentlichen Beschaffungswesens im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten

  • Grad der nachhaltigen öffentlichen Beschaffungspolitik und Umsetzung des Aktionsplans

8. Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über die relevanten Informationen und das Bewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung und einen Lebensstil im Einklang mit der Natur verfügen

  • Ausmaß, in dem (i) Bildung für Weltbürgerschaft und (ii) Bildung für nachhaltige Entwicklung in (a) der nationalen Bildungspolitik, (b) den Lehrplänen, (c) der Lehrerausbildung und (d) der Bewertung der Schüler berücksichtigt werden

a. Unterstützung der Entwicklungsländer beim Ausbau ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten, um zu nachhaltigeren Verbrauchs- und Produktionsmustern überzugehen

  • Installierte Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Entwicklungsländern (in Watt pro Kopf)

b. Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf die nachhaltige Entwicklung entwickeln und anwenden

  • Einführung von Standard-Rechnungslegungsinstrumenten zur Überwachung der wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit im Tourismus

c. Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden

  • Höhe der Subventionen für fossile Brennstoffe pro Einheit des BIP (Produktion und Verbrauch)