SDG 10
Verringerte Ungleichheiten
Beseitigung von Ungleichheiten innerhalb und zwischen Ländern. Es fordert die Staaten auf, Ungleichheiten in Bezug auf Einkommen und aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder anderem Status innerhalb eines Landes zu verringern. Das Ziel befasst sich auch mit Ungleichheiten zwischen den Ländern, einschließlich solcher, die mit der Vertretung zusammenhängen, und fordert die Erleichterung einer geordneten und sicheren Migration und Mobilität von Menschen.
1. Bis 2030 schrittweise Erzielung und Aufrechterhaltung eines Einkommenswachstums der unteren 40 % der Bevölkerung, das über dem nationalen Durchschnitt liegt
- Wachstumsraten der Haushaltsausgaben oder des Pro-Kopf-Einkommens der untersten 40 Prozent der Bevölkerung und der Gesamtbevölkerung
2. Bis 2030 die soziale, wirtschaftliche und politische Eingliederung aller Menschen ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ihrer Rasse, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres wirtschaftlichen oder sonstigen Status stärken und fördern
- Anteil der Bevölkerung, dessen Einkommen weniger als 50 Prozent des Medians beträgt, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen
3. Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung der Ungleichheiten bei den Ergebnissen, unter anderem durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter Gesetze, Politiken und Maßnahmen in diesem Bereich
- Anteil der Bevölkerung, der angibt, sich in den letzten 12 Monaten aufgrund eines nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften verbotenen Diskriminierungsgrundes persönlich diskriminiert oder belästigt gefühlt zu haben
4. Politische Maßnahmen ergreifen, insbesondere in den Bereichen Steuern, Löhne und Sozialschutz, und schrittweise mehr Gleichheit erreichen
- Anteil der Arbeit am BIP
- Umverteilungswirkung der Fiskalpolitik
5. Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Umsetzung dieser Vorschriften verstärken
- Indikatoren zur Finanzstabilität
6. Gewährleistung einer stärkeren Vertretung und Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um wirksamere, glaubwürdigere, rechenschaftspflichtige und legitimere Institutionen zu schaffen
- Anteil der Mitglieder und Stimmrechte der Entwicklungsländer in internationalen Organisationen
7. Erleichterung einer geordneten, sicheren, regelmäßigen und verantwortungsvollen Migration und Mobilität von Menschen, unter anderem durch die Umsetzung einer geplanten und gut gesteuerten Migrationspolitik
- Vom Arbeitnehmer zu tragende Einstellungskosten im Verhältnis zum Monatseinkommen im Zielland
- Anzahl der Staaten mit einer Migrationspolitik, die eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen ermöglicht
- Anzahl der Menschen, die während der Migration in ein internationales Zielland gestorben oder verschwunden sind
- Anteil der Flüchtlinge an der Bevölkerung, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern
a. Umsetzung des Grundsatzes der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Vereinbarungen der Welthandelsorganisation
- Anteil der Zolltarifpositionen, die auf Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern und Entwicklungsländern mit Zollfreiheit angewandt werden
b. Förderung der öffentlichen Entwicklungshilfe und der Finanzströme, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen, in die Staaten, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselstaaten und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren nationalen Plänen und Programmen
- Gesamte Finanzströme für Entwicklung, nach Empfänger- und Geberländern und Art des Zahlungsstroms (z. B. öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA), ausländische Direktinvestitionen und sonstige Finanzströme)
c. Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen
- Überweisungskosten im Verhältnis zum überwiesenen Betrag
1. Bis 2030 schrittweise Erzielung und Aufrechterhaltung eines Einkommenswachstums der unteren 40 % der Bevölkerung, das über dem nationalen Durchschnitt liegt
- Wachstumsraten der Haushaltsausgaben oder des Pro-Kopf-Einkommens der untersten 40 Prozent der Bevölkerung und der Gesamtbevölkerung
2. Bis 2030 die soziale, wirtschaftliche und politische Eingliederung aller Menschen ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ihrer Rasse, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres wirtschaftlichen oder sonstigen Status stärken und fördern
- Anteil der Bevölkerung, dessen Einkommen weniger als 50 Prozent des Medians beträgt, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen
3. Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung der Ungleichheiten bei den Ergebnissen, unter anderem durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter Gesetze, Politiken und Maßnahmen in diesem Bereich
- Anteil der Bevölkerung, der angibt, sich in den letzten 12 Monaten aufgrund eines nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften verbotenen Diskriminierungsgrundes persönlich diskriminiert oder belästigt gefühlt zu haben
4. Politische Maßnahmen ergreifen, insbesondere in den Bereichen Steuern, Löhne und Sozialschutz, und schrittweise mehr Gleichheit erreichen
- Anteil der Arbeit am BIP
- Umverteilungswirkung der Fiskalpolitik
5. Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Umsetzung dieser Vorschriften verstärken
- Indikatoren zur Finanzstabilität
6. Gewährleistung einer stärkeren Vertretung und Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um wirksamere, glaubwürdigere, rechenschaftspflichtige und legitimere Institutionen zu schaffen
- Anteil der Mitglieder und Stimmrechte der Entwicklungsländer in internationalen Organisationen
7. Erleichterung einer geordneten, sicheren, regelmäßigen und verantwortungsvollen Migration und Mobilität von Menschen, unter anderem durch die Umsetzung einer geplanten und gut gesteuerten Migrationspolitik
- Vom Arbeitnehmer zu tragende Einstellungskosten im Verhältnis zum Monatseinkommen im Zielland
- Anzahl der Staaten mit einer Migrationspolitik, die eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen ermöglicht
- Anzahl der Menschen, die während der Migration in ein internationales Zielland gestorben oder verschwunden sind
- Anteil der Flüchtlinge an der Bevölkerung, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern
a. Umsetzung des Grundsatzes der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Vereinbarungen der Welthandelsorganisation
- Anteil der Zolltarifpositionen, die auf Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern und Entwicklungsländern mit Zollfreiheit angewandt werden
b. Förderung der öffentlichen Entwicklungshilfe und der Finanzströme, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen, in die Staaten, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselstaaten und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren nationalen Plänen und Programmen
- Gesamte Finanzströme für Entwicklung, nach Empfänger- und Geberländern und Art des Zahlungsstroms (z. B. öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA), ausländische Direktinvestitionen und sonstige Finanzströme)
c. Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen
- Überweisungskosten im Verhältnis zum überwiesenen Betrag